AGB

1. Einleitung

Wir sind für klare und deutliche Absprachen, damit wir uns nachher nicht streiten müssen. Diese klaren Verhältnisse halten wir nachfolgend in unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ fest. Alle Aufträge werden von uns aufgrund der nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Bedingungen für die gesamte Geschäftsverbindung einverstanden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen; die vorliegenden Bedingungen haben Vorrang und sind Bestandteil des Vertrages. Mündliche Zusagen von seiten des Auftragnehmers oder dessen Vertreter sind grundsätzlich nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.

2. Angebot und Lieferzeiten

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Umfang des Auftrages bestimmt sich nach der Auftragsannahmebestätigung des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam und verpflichten den Kunden zur Erstattung der bereits entstandenen Kosten und zur Anerkennung eventueller Mehrkosten. Der Auftragnehmer behält sich an dem Angebot mit sämtlichen Unterlagen das Urheberrecht vor. Die für die Entwurfsbearbeitung entstandenen Kosten sind zu vergüten. Lieferungsmöglichkeiten und Einschränkungen der zu liefernden Menge bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt vor allem für den Fall der eigenen Nichtbelieferung, begrenzten Vorrats oder außergewöhnlicher Ereignisse. Zugesagte Liefertermine sind unverbindlich und werden je nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreitung der Lieferzeit bedarf es der Setzung einer angemessenen Nachfrist. Schadensersatzansprüche jeder Art sind bei Lieferungsverzug ausgeschlossen. Betriebsstörungen sowie bei höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer entweder zur Nachholung der Lieferung oder zum völligen bzw. teilweisen Rücktritt vom Vertrag.

3. Preisstellung und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als reine Materialpreise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen auf dem kostengünstigsten Weg. Das Transportrisiko geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Auftraggeber über. Die Verpackung wird billigst berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nicht. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Preisstellung und Datierung der Rechnungen erfolgt auf den Versandtag. Die Rechnungen sind – ausgenommen Löhne und Montage innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Verzugszinsen werden ab 1. Mahnung, spätestens 14 Tage nach Fälligkeit, in Höhe von 2,25 % pro Monat berechnet. Skonto wird nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten vorhanden ist. Beanstandungen von Rechnungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Beanstandungen von Kontoauszügen müssen binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Zugang schriftlich erfolgen. Eine Annahme von Wechseln erfolgt nicht, eine Annahme von Schecks nur zahlungshalber. Die Zahlung gilt bei Annahme von Schecks erst mit der bestätigten Gutschrift. Bei Verzug des Auftraggebers werden weitere Verbindlichkeiten sofort zur Zahlung fällig. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Ebenso Schadensersatzansprüche aus jedem Rechtsgrund. Kosten für jedes Mahnschreiben EUR 5,--.

4. Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für nachweisliche Fabrikations- oder Materialfehler. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls ist eine Mängelrüge ausgeschlossen. Durch Verhandlungen über die Beanstandung verzichtet der Auftragnehmer nicht auf den Einwand der Verspätung. Eine Überprüfung des Mangels an Ort und Stelle bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Eine Anerkennung des Mangels muß ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Mängel, für die der Auftragnehmer haftet können durch Ersatzlieferungen oder durch Reparatur nach Wahl des Auftragnehmers behoben werden. Ersatz sonstiger Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen sind ausgeschlossen. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare oder indirekte Schäden. Ist eine Mängelbeseitigung unmöglich, so bestimmen sich die Rechte des Bestellers nach § 634 BGB, wobei das Recht auf Wandelung ausdrücklich ausgeschlossen bleibt. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die dem Auftragnehmer gegen den oder die Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. Eine Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferte Ware oder Leistung verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wurde. Für Fremderzeugnisse haftet der Auftragnehmer nicht, er tritt jedoch seine Gewährleistungsansprüche gegen Drittlieferanten hiermit ab. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der vereinbarten Zahlungen oder zur Aufrechnung. Die Bestellung des Auftraggebers erfolgt stets nach Billigung der bemusterten Ware. Verwendungs- oder Verarbeitungshinweise sowie Zusicherung bestimmter Eigenschaften entbinden den Auftraggeber nicht von eigenen Eignungsprüfungen für den jeweiligen Anwendungsfall. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns gegenüber, seine Kunden über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware und über die Gefahren bei Nichtbeachtung aufzuklären.

5. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Zahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bis zum Eigentumsübergang hat der Besteller den Liefergegenstand für uns zu verwahren und auf seine Kosten zu unseren Gunsten zu versichern. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns - ohne uns zu verpflichten – unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die be- oder verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Bei Verbindung/Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verbindung bzw. Verarbeitung. Für die aus der Verbindung/Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im übrigen das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne unserer Bedingungen.
Der Besteller darf die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nur solange er nicht in Verzug ist und nur unter Offenlegung unseres Eigentumsvorbehalts veräußern. Zu anderen Verfügungen hinsichtlich der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, gleichviel, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung unserer Ansprüche in Höhe des Wertes der jeweils weiterverkauften Vorbehaltsware sowie gegebenenfalls der jeweiligen Saldoforderung. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsberechtigung des Bestellers unberührt. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen sowie etwaige zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Soweit die Vorbehaltsware gepfändet oder in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt wird, hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Forderung auf Herausgabe der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Recht des Bestellers zum Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beiderseitige Verpflichtungen ist Würzburg. Gerichtsstand für die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch im Wechsel- oder Scheckprozeß ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Würzburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7. Mindestbestellwert

Einen Mindestbestellwert gibt es nicht. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von 30,-- EUR netto werden 5,-- EUR als Bearbeitungspauschale berechnet.

8. Zusätzliche Exportbedingungen

Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für alle Exportgeschäfte gelten die Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU.

9. Teilwirksamkeit

Soweit diese Bestimmungen nichts anderes besagen, sind Schadensersatzansprüche jeder Art aus Anlaß des Vertrages oder der Vorverhandlungen ausgeschlossen. § 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftlicher Zweck erreicht wird.

SCHALLENKAMMER® MAGNETSYSTEME GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Schmidt und Markus Weißenberger, Wachtelberg 30, 97273 Kürnach, (nachfolgend SCHALLENKAMMER genannt) bietet ihren Kunden ein umfangreiches Portfolio an festen und flexiblen Permanentmagneten für den technischen und den organisatorischen Einsatz an.

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungen

(1) Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen SCHALLENKAMMER und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. D.h., entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SCHALLENKAMMER hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechts-fähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

(3) SCHALLENKAMMER behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird SCHALLENKAMMER den Kunden hiervon spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten unterrichten und ihm die geänderten Geschäftsbedingungen übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist SCHALLENKAMMER dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

 

(4) Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch SCHALLENKAMMER an den Kunden.

 

(2) Der Kaufvertrag kann auf verschiedene Art und Weise zustande kommen: 
a) Der Kunde kann über die Website von SCHALLENKAMMER https://www.schallenkammer.de/ eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Lieferung der Ware zustande. Angebote sind freibleibend.
b) Weiterhin ist es möglich, eine Bestellung per Brief, E-Mail, Telefon, Telefax oder vor Ort auszulösen. Die jeweiligen Kontaktdaten von SCHALLENKAMMER befinden sich auf der Website von SCHALLENKAMMER. Der Vertrag wird in diesem Zusammenhang individuell nach dem Willen der Parteien geschlossen. Etwaige vorausgehende Erklärungen des Kunden, insbesondere Bestätigungsschreiben, gelten lediglich als Angebot zum Vertragsschluss.

 

(3) Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher bzw. englischer Sprache statt. Soweit Vertragsschlüsse in englischer Sprache stattfinden und eine deutsche Version verfügbar ist, gilt im Zweifelsfalle bei Auslegungsschwierigkeiten die deutsche Version.

 

(4) Der Umfang des Auftrages bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung von SCHALLENKAMMER. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angebote, die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Leistungsangaben, Preislisten und sonstige Unterlagen von SCHALLENKAMMER unverbindlich. Nachträgliche Änderungen und Nebenabreden sind nur bei Bestätigung in Textform durch SCHALLENKAMMER wirksam und verpflichten den Kunden zur Erstattung der bereits entstandenen Kosten und zur Anerkennung eventueller Mehrkosten. Die für die Entwurfsbearbeitung entstandenen Kosten sind zu vergüten, soweit keine Endpreise für Produkte ohne Entwurfsbearbeitung ausgewiesen sind. Lieferungsmöglichkeiten und Einschränkungen der zu liefernden Menge bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt vor allem für den Fall der eigenen Nichtbelieferung, begrenzten Vorrats oder außergewöhnlicher Ereignisse. Zugesagte Liefertermine sind unverbindlich und werden je nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreiten der Lieferzeit bedarf es der Setzung einer angemessenen Nachfrist. Schadensersatzansprüche jeder Art sind bei Lieferverzug ausgeschlossen.

 

(5) Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als reine Materialpreise ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versand. Alle Preise verstehen sich als Netto-Euro-Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart.

 

(6) SCHALLENKAMMER darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von SCHALLENKAMMER wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber SCHALLENKAMMER nicht nachkommt.

 

§ 3 Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten

 

(1) Es gelten unsere aktuellen Liefer- und Versandkosten, abrufbar unter https://www.schallenkammer.de/lieferung.

 

(2) Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Für alle Exportgeschäfte gelten die Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU.

 

(3) Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen. SCHALLENKAMMER behält sich das Recht vor, bei Lieferungen ins Ausland, bei Erstbestellen oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen. Grundsätzlich sind Zahlungen auf Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zu leisten.

 

(4) Die Zahlung erfolgt mittels der vereinbarten Zahlart.

 

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises bzw. der vereinbarten Vergütung in Verzug, ist SCHALLENKAMMER berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern und laufende Leistungen zu unterbrechen.

 

(6) Einwendungen gegen Rechnungen sind gegenüber SCHALLENKAMMER in Schriftform zu erheben. Rechnungen von SCHALLENKAMMER gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

 

(7) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen von SCHALLENKAMMER bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die SCHALLENKAMMER auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt.

 

(8) SCHALLENKAMMER ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von SCHALLENKAMMER für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. SCHALLENKAMMER wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. SCHALLENKAMMER behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

 

(9) Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen SCHALLENKAMMER unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

(10) Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 9 nicht feststellbar sind, müssen SCHALLENKAMMER unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

 

(11) Bei Rücklastschriften und Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

(12) SCHALLENKAMMER verpflichtet sich, nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der Vorauskasse, Kreditkarte und/oder PayPal nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises die Ware unverzüglich an den Kunden zu übersenden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

 

(13) Im Fall der Nachnahme verpflichtet sich SCHALLENKAMMER, die Ware unverzüglich nach Zustandekommen des Kaufvertrages an den Käufer zu übersenden.

 

(14) SCHALLENKAMMER weist darauf hin, dass ihr entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.

 

§ 4 Gewährleistung und Haftung

 

(1) Für Mängel der Waren haftet SCHALLENKAMMER grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das SCHALLENKAMMER-Produkt und die SCHALLENKAMMER Leistung mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung und/oder der dem Einzelvertrag mit dem Kunden beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale und/oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich von SCHALLENKAMMER bestätigt werden. Beiliegende Produktbeschreibungen sowie die einzelvertraglich vereinbarte Beschaffenheit stellen, sofern nicht anders zwischen SCHALLENKAMMER und dem Kunden vertraglich vereinbart, keine Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar.

 

(2) Bei Werkleistungen übernimmt SCHALLENKAMMER die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn.

 

(3) Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB beträgt für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von SCHALLENKAMMER zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von SCHALLENKAMMER ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SCHALLENKAMMER vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

 

(5) Die Betriebsanleitung – soweit vorhanden - ist Bestandteil des zugehörigen SCHALLENKAMMER-Produkts und für beide Vertragspartner unverzichtbarer Bestandteil des Vertrages. Jegliche Haftung und Gewährleistung erlöschen mit sofortiger Wirkung bei unsachgemäßer Behandlung bzw. Verstoß gegen die Anweisungen dieser Betriebsanleitung. Der Kunde kann den Gegenbeweis erbringen, dass die unsachgemäße Behandlung und/oder der Verstoß gegen die Anweisungen nicht zu dem jeweiligen Schaden und/oder Mangel geführt hat.

 

(6) Die Haftung von SCHALLENKAMMER für Mängel an kostenlosen Leistungen und/oder kostenlos eingeräumten Rechten, die nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, ist auf den Fall beschränkt, dass SCHALLENKAMMER gegenüber dem Kunden einen Mangel und/oder einen Mangel im Recht und/oder die jeweilige haftungsbegründende Situation arglistig verschweigt.

 

(7) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag schriftlich einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und problematisches Verhalten)
b) aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung.

 

(8) Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder SCHALLENKAMMER durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von SCHALLENKAMMER zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

 

(9) Der Kunde wird SCHALLENKAMMER bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

 

(10) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von SCHALLENKAMMER durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Teils oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

(11) Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von SCHALLENKAMMER.

 

(12) Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der vereinbarten Zahlungen oder zur Aufrechnung.

 

(13) Verwendungs- oder Verarbeitungshinweise sowie Zusicherung bestimmter Eigenschaften entbinden den Kunden nicht von eigenen Eignungsprüfungen für den jeweiligen Anwendungsfall. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber SCHALLENKAMMER, seine Kunden über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware und über die Gefahren bei Nichtbeachtung aufzuklären.

 

(14) SCHALLENKAMMER haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

(15) Für sonstige Schäden haftet SCHALLENKAMMER nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

 

(16) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

(17) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von SCHALLENKAMMER.

 

(18) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

§ 5 Registrierung

 

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, sich auf unserer Webseite zu registrieren und ein Kundenkonto anzulegen.

 

(2) Damit die Registrierung erfolgen kann, muss der Kunde verschiedene Pflichtfelder an Daten ausfüllen.

 

(3) Nachdem die vom Kunden eingegebenen Daten zur Registrierung des Kunden-Kontos bei dem Verkäufer eingegangen sind, wird dem Kunden zeitnah eine automatische Bestätigung von der Webseite über den Erhalt der Registrierung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

 

(4) Der Kunde kann für sich nur ein Benutzerkonto anlegen.

 

(5) Der Kunde hat im Rahmen seiner Registrierung und im Rahmen der Nutzung der Plattform  vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, so hat der Kunde diese unverzüglich anzupassen.

 

(6) Der Kunde kann sein Konto sowie seine damit verbundenen Angaben über sich oder sein Profil ohne Angaben von Gründen löschen. Hierdurch gehen die in seinem Benutzerkonto gespeicherten Daten jedoch unwiderruflich verloren.

 

(7) Die Registrierung und die damit verbundene Anlegung des Kunden-Kontos an sich, ist für den Kunden kostenlos.

 

(8) Informationen zum Datenschutz sind zu finden unter: https://www.schallenkammer.de/datenschutz.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

 

(1) SCHALLENKAMMER behält sich das Eigentum an dem jeweiligen Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen den Parteien entstanden sind.

 

(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen zugunsten Dritter, Beschlagnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum von SCHALLENKAMMER hinzuweisen und SCHALLENKAMMER unverzüglich zu benachrichtigen. Notwendige Kosten, die SCHALLENKAMMER aufgrund einer von ihr gemäß § 771 ZPO erhobenen Klage entstehen, sind vom Kunden im Rahmen der gesetzlichen Kosten- und Gebührenvorschriften zu tragen, wenn Kostenersatz von dem Dritten nicht zu erlangen ist. Das gleiche gilt für Kosten anderer notwendiger Maßnahmen und Aufwendungen.

 

(3) Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand auch vor Übergang des Eigentums im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen oder zu verarbeiten. In diesen Fällen gilt Folgendes: Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde an SCHALLENKAMMER bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle von Miteigentum von SCHALLENKAMMER umfasst die Abtretung jedoch nur einen Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von SCHALLENKAMMER entspricht. SCHALLENKAMMER verpflichtet sich, die Abtretung nicht offenzulegen und die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Rückstand gekommen ist. Unter dieser Voraussetzung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Kunde ist zu jedem Zeitpunkt verpflichtet, SCHALLENKAMMER über die Forderungen gegen Dritte aus den Weiterverkäufen umfassend Auskunft zu erteilen.

 

(4) Beim Versendungsverkauf geht die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über.

 

§ 7 Verzug und Verzugskosten

 

(1) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.

 

(2) SCHALLENKAMMER ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,- € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 8 Abnahme bei Werkleistungen

 

Soweit es sich bei den vom Verkäufer zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen handelt, ist der Kunde verpflichtet, nach Mitteilung der Fertigstellung durch SCHALLENKAMMER die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen schriftlichen Mängelbericht mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an SCHALLENKAMMER zu übermitteln. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.

 

§ 9 Nutzungsrechte

 

(1) SCHALLENKAMMER behält sich das Eigentum und alle urheberrechtlich relevanten Nutzungsrechte an allen übersandten und sonstwie zugänglich gemachten Modellen, Werkzeugen, Daten, Unterlagen, insbesondere Plänen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und Entwürfen, die Grundlage für Vertragsverhandlungen waren, bis zum Vertragsabschluss und der vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde darf diese Gegenstände und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von SCHALLENKAMMER weder als solche noch inhaltlich oder sonstwie außerhalb der vertraglichen Bestimmung Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte außerhalb des Vertragszwecks nutzen oder vervielfältigen. Kommt es nicht zum Vertragsabschluss oder werden sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt, sind die Unterlagen herauszugeben oder – im Falle elektronischer Speicherung - dauerhaft und nachhaltig zu vernichten. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum ausschließlichen Zwecke üblicher Datensicherung/Archivierung.

 

(2) SCHALLENKAMMER behält sich alle gewerblichen Schutzrechte (z. B. Patente, Markenrechte, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Entwürfen, Fotos, Mustern, Erfindungen oder Marken vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Unterlagen in anderer Form zu nutzen als für die Prüfung des Angebotes nötig. Insbesondere ist die Weitergabe an Dritte nicht gestattet und führt zu Schadensersatzansprüchen in Höhe von fiktiven Lizenzkosten.

 

(3) Sämtliche Rechte an jedweden Modellen, Werkzeugen, Daten, Unterlagen, insbesondere Plänen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und Entwürfen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich SCHALLENKAMMER zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden. SCHALLENKAMMER ist insbesondere berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.

 

(4) Ein Nachbau oder eine Veränderung der von SCHALLENKAMMER erbrachten Leistungen bedarf der Zustimmung von SCHALLENKAMMER.

 

(5) Mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung erhält der Kunde die nicht ausschließ-lichen, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von SCHALLENKAMMER erbrachten Leistungen für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung.

 

(6) Werden nach wirksamem Vertragsschluss zwischen SCHALLENKAMMER und dem Kunden Verletzungen von Schutzrechten gegenüber dem Kunden von dritter Seite geltend gemacht, darf der Kunde nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCHALLENKAMMER Vergleiche schließen oder sonstige Zugeständnisse machen.

 

(7) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an SCHALLENKAMMER überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Informationen, Daten, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von SCHALLENKAMMER zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von SCHALLENKAMMER gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.  Sofern Dritte Ansprüche nach dieser Ziffer gegenüber SCHALLENKAMMER geltend machen, wird SCHALLENKAMMER den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, SCHALLENKAMMER insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, SCHALLENKAMMER bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit SCHALLENKAMMER kein Mitverschulden zur Last fällt.

 

§ 10 Höhere Gewalt

 

SCHALLENKAMMER ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

(1) Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

 

(2) Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von SCHALLENKAMMER als Gerichtsstand vereinbart.

 

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von SCHALLENKAMMER.

 

(4) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

 

Stand:   Januar 2024

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